Der BGH hat den Schiedsspruch des Schiedsgerichts bestätigt, die Rechtsbeschwerde des FC Carl Zeiss Jena gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts abgewiesen und die Verbandstrafen des DFB damit gebilligt. Die Argumentation: Schiedssprüche seien nur anzufechten, wenn sie gegen die öffentliche Ordnung verstießen. Und: Verbandstrafen seien nicht als Strafe zu werten, sondern als präventive Maßnahme.
Indem sich der BGH der Argumentation des DFB bzgl. des präventiven Charakters von Verbandsstrafen anschließt, verschließt er die Augen davor, dass diese sogenannten präventiven Maßnahmen immer als Strafe wahrgenommen und auch in dieser Logik eingesetzt werden.
Wenn es sich auch in der Praxis um echte Prävention handeln würde, dann würde vielmehr der Zweck und die Wirkung von Verbandsstrafen in den Blick rücken. Regelmäßige Evaluation und Anpassung einer solchen Praxis wären dann eine Selbstverständlichkeit. Dies geschieht bereits etwa an Spieltagen bei Sicherheitsbesprechungen aller beruflich daran beteiligten Akteur:innen und Institutionen. Soziale Fanprojekte und Fanbeauftragte sind in der Präventionsarbeit aktiv. Ordnungsdienste müssen über ihre Arbeit Rechenschaft ablegen. Wenn sich diese Dinge bewähren, werden sie als positiv erlebt.
Allein die Verbandstrafen haben den Beweis ihrer positiven Wirkung noch nicht erbracht. Sie bleiben eine schlichte finanzielle Androhung, ohne zu erklären, was alle Beteiligten einer Problemlösung näher bringen kann.
Die Straf-Logik des DFB basiert auf seiner Verfahrensordnung und ist nicht lösungsorientiert. Vielmehr scheint sich der DFB selbst dazu zu zwingen, Lösungsorientierung aus dem Blick zu verlieren. Daher fordern wir erneut und dringend eine Überarbeitung der Verfahrensordnung.
Eine solche Reform muss u.a. Antworten auf folgende Fragen finden:
- Welche Form von Prävention ist bei den Maßnahmen gemeint und wie wird der Öffentlichkeit dargelegt, welche Punkte dafür wesentlich sind?
- Wie können die Effekte von Verbandsstrafen im Sinne der Prävention evaluiert werden?
- Wie kann künftig verhindert werden, dass die Kosten für eine Präventionsmaßnahme auf Dritte übertragen werden, zu denen in dieser Hinsicht kein Rechtsverhältnis besteht?
Die Folgen dieses Handelns und die so auch weiterhin möglichen Kollektivstrafen gegen Zuschauer*innen werden den Konflikt zwischen Fanszenen und dem DFB auf dem Rücken der Vereine weiter anheizen. Die Vereine sitzen dabei auch weiterhin zwischen allen Stühlen.
Zudem bleiben zivilrechtliche Verfahren, die sich in der Höhe auf Millionenumsätze der Vereine beziehen und die Kosten der Verbandstrafen für Vereine auf Einzelpersonen abwälzen, damit weit entfernt von einer angemessenen Prävention, sondern können Existenzen vernichten.
Unsere Kurve e.V., 04. November 2021
Post Views: 2.021