Freigabe von Fan-Utensilien: Es gibt noch viel zu tun

In der Pressemitteilung vom 3. April 2019 wurde seitens des DFB und der DFL das „Ende der Pilotphase zur Vereinheitlichung von Fanutensilien“ verkündet.

In Anlage 9 zur „Richtlinie zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen“ werden die grundlegenden Regeln zur Vereinheitlichung der Fanutensilien festgelegt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass sich der DFB in der Präambel für die Vereinheitlichung ausspricht und grundsätzlich befürwortet, dass in allen Stadien die gleiche Praxis gilt. Die „finale Entscheidung“ ist jedoch von der anlassbezogenen Gefahrenanalyse und Sicherheitsbeurteilung des Veranstalters abhängig. 

Weiter heißt es: „Sollten bei der Freigabe von Fan-Utensilien bei einzelnen Spielen Einschränkungen als notwendig erachtet werden, sollen diese in den Sicherheits-Besprechungen […] mit ausreichendem Vorlauf transparent kommuniziert werden“.

Betrachtet man zwei Fälle, die in sich in den vergangenen Wochen zugetragen haben, so müssen wir, als Interessengemeinschaft Unsere Kurve, sicherlich konstatieren, dass hier noch erheblicher Nachholbedarf für diese besondere Anlage 9 bei Vereinen herrscht.

Zwei Beispiele aus unserem Mitgliederumfeld:

  1. Preussen Münster
    Faszination Fankurve berichtet hier, dass als Maßnahme gegen das Abbrennen von Pyrotechnik ein komplettes Verbot von Fan-Utensilien für den Heimblock „O“ verhängt wurde. Unter Berufung auf die Sicherheitslage wurden unter anderem auch Trommeln und Megaphone verboten. Hier wird offenbar im vorauseilenden Gehorsam alles verboten, um die Strafen möglichst zu reduzieren. Von den in der Anlage 9 der Richtlinie gesprochenen „einzelnen Spielen“ kann wohl nicht ausgegangen werden.
    Wie unsinnig das Verbot ist, wurde durch die Umgehung seitens der Fans der Vereinsführung deutlich signalisiert.

  2. SC Freiburg
    Hier wird es besonders obskur. Neben der Besonderheit, dass im Freiburger Dreisamstadion die Polizei das Hausrecht ausübt und somit besonders genau und gerne auf die Gästefans achtet (Siehe Tweet der Fanhilfe Dortmund), scheint man sich auch gerne auf den einen oder anderen Heimfan zu konzentrieren. 
    So berichtet auch hier Faszination Fankurve davon, dass in Freiburg, entgegen der Anlage 9 zur „Richtlinie zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen“ alleine die Stocklänge der Schwenkfahnen nicht der Regel von zwei Metern entspricht. In der Stadionordnung werden ein Meter festgelegt wobei diese Regel wohl „dehnbar“ ist. Denn sonst wäre nicht zu erklären, dass zahlreiche Schwenkfahnen mit einer Stocklänge über einem Meter anstandslos ins Stadion gelangen und auch zum Einsatz gebracht werden, die Fahne(n) von zwei Personen jedoch Anlass zur Erteilung einer Ordnungswidrigkeitsanzeige ist bzw. sind. 

Es gibt noch viel zu tun und wir werden diese Prozesse weiterhin aktiv begleiten. Dazu wird in der Sommerpause eine Übersicht erscheinen, wie die Umsetzung der Freigabe von Fan-Utensilien aus Sicht der Auswärtsfans realisiert ist.

Wie heißt es so schön in der Anlage 9„Fan-Utensilien sind ein fester Bestandteil der Fankultur in Deutschland und sollen nicht als Privilegien angesehen werden.“

Foto: Arne Amberg