Fußball liegt auf Rasen hinter einem Zaun

Präzedenzfall für Freiheitsrechte von Fußballfans

Vor gut drei Jahren erließ der Polizeipräfekt des Departements Bouches-du-Rhône in Frankreich eine Verwaltungsanordnung. Genau eine Woche vor Anpfiff des Spiels Olympique de Marseille vs. Eintracht Frankfurt untersagte der Polizeipräfekt damit allen Frankfurt Fans die Einreise nach und den Aufenthalt in Marseille.

Eintracht Frankfurt, Football Supporters Europe und die Association Nationale des Supporters strebten daraufhin ein Rechtsverfahren an. Diese Woche wurde das Urteil des Berufungsgerichts gefällt: Die Verwaltungsanordnung war rechtswidrig. Damit haben ein deutscher Fußballverein, eine europäische und eine französische Fanorganisation gemeinsam einen bedeutsamen Präzedenzfall für Freiheitsrechte von Fußballfans geschaffen!

Was war passiert?

2018 spielte Eintracht Frankfurt endlich wieder auf europäischem Parkett. Wir alle erinnern uns sicherlich noch an die grandiosen Bilder, den lautstarken Support und die Begeisterung, die dieser europäische Ausflug mit sich brachte. Da die UEFA Olympique de Marseille aufgrund eines Disziplinarverfahrens mit einem Geisterspiel belegt hatte, durften die Eintrachtfans zum Auswärtsspiel in Marseille nicht ins Stadion. Die zuständigen Behörden wollten allerdings auch noch die Anreise und Ansammlungen von Frankfurt Fans in Marseille unterbinden und erließen eine Woche vor dem Spiel die entsprechende Verordnung.

Berufungsgericht stellt Rechtswidrigkeit fest

Mit der Verwaltungsanordnung wurde massiv in die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit von EU-Bürger*innen eingegriffen. Bei solchen Eingriffen gilt es immer, dass diese in besonderer Weise gerechtfertigt und verhältnismäßig sein müssen. Das französische Berufungsgericht stellte fest: Beides war nicht gegeben.

Grundrechte gehen uns alle etwas an!

Es ist ein Novum, dass Vereine und Fanorganisationen zusammen ein Rechtsverfahren anstreben. Und es zeigt, dass dies in solchen Fällen nicht nur möglich, sondern auch notwendig und letztlich erfolgreich ist! Denn Grundrechte gehen uns alle etwas an. Das hat dieser besondere Schulterschluss mit Erfolg unter Beweis gestellt.

Nach wie vor werden Fußballfans immer wieder pauschal zum Sicherheitsrisiko erklärt. Viel zu oft reichen fadenscheinige Begründungen von Polizei- und Verwaltungsbehörden für teils gravierende Grundrechtseinschränkungen aus. Diesen kann nur auf dem Rechtsweg etwas entgegengesetzt werden. Der Rechtsweg zieht sich und ist teils mit hohen Kosten verbunden. Doch er lohnt sich, wie der Frankfurter Fall zeigt: Natürlich ändert eine rückwirkende Feststellung der Rechtswidrigkeit nichts an der bereits vollzogenen Maßnahme. Aber sie verändert die Zukunft, indem sie als Präzedenzfall wirksam wird und zukünftige Einschränkungen von Grundrechten dieser Art verhindert.