Transparent mit Polizist

NEIN zum Entwurf des neuen Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen

Die NRW-Landesregierung plant eine in den letzten Wochen heftig kritisierte massive Verschärfung des Polizeigesetzes. In Anlehnung an die Gesetzesverschärfung in Bayern, will nun auch die nordrhein-westfälische Landesregierung neue Maßnahmen einführen, von der möglicherweise auch unbeteiligte Bürger betroffen sein werden. So ist unter anderem geplant, dass die Polizei auf verschlüsselte digitale Inhalte von Messengerdiensten wie Whatsapp zugreifen können soll. Menschen, von denen mutmaßlich eine Gefahr ausgeht, sollen bis zu einen Monat in Gewahrsam genommen werden können. Ebenso ist die Einführung von Elektroschockwaffen (Taser) und elektronischer Fußfessel geplant

Der Gesetzesentwurf ermöglicht daher drastische freiheitsbeschränkende und -entziehende Maßnahmen – präventiv und auf Basis reiner Spekulationen. Sie könnten jede Person treffen, die sich zur falschen Zeit am falschen Ort befindet oder mit der falschen Person in Kontakt steht.

Das neue Polizeigesetz schränkt daher die Grund- und Freiheitsrechte aller Menschen in Nordrhein-Westfalen umfassend ein und wirkt sich auf viele Lebensbereiche aus. Es beinhaltet massive negative Auswirkungen auf die Freiheit der Person, die Bewegungsfreiheit, somit ggf. auch auf Fußballfans.

Das ist ebenso wenig hinnehmbar wie die Ausweitung des Präventivgewahrsams auf bis zu einen Monat. Freiheitsentzug ist einer der schwerwiegendsten Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und unterliegt strengsten Voraussetzungen. Die Pläne, dieses Mittel auf Verdacht zu nutzen, verstoßen gegen das Grundgesetz und die europäische Menschenrechtskonvention.“

Zur Ergreifung solcher autoritären Präventivmaßnahmen muss die Polizei künftig nicht einmal mehr nachweisen, dass konkret geplante Straftaten vorliegen: Mit den neu eingeführten, sehr unbestimmten Rechtsbegriffen der „drohenden Gefahr“ und „drohenden terroristischen Gefahr“ kann bereits auf Grundlage von Vermutungen gegen Menschen vorgegangen werden – es reicht der bloße Verdacht einer Gefahr. „Der neue §8 PolG NW ermöglicht schärfste polizeiliche Maßnahmen zu einem Zeitpunkt, an dem lediglich Vermutungen vorliegen. Durch die Anordnung von Hausarrest beispielsweise kann die Polizei selbst bei eigenem rechtswidrigem Vorgehen die Voraussetzung für eine Strafbarkeit schaffen. Damit werden elementare Voraussetzungen der Strafbarkeit in die Hand der Exekutive gegeben.“, sagte der Kölner Rechtsanwalt und Sprecher des Bündnisses „Nein! Zum neuen Polizeigesetz in NRW“ Christian Mertens in einer Pressemitteilung vom 6. Juni 2018.

Betroffen von diesen massiven Eingriffen in die Grundrechte sind potentiell alle Menschen in NRW. Wir Fussballfans, die bereits ein besonderes Ziel polizeilicher Eingriffe sind, wird es aber mit Sicherheit als Erstes treffen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat mittlerweile auf die flächendeckende Kritik reagiert und die Einführung des geplanten Polizeigesetzes zeitlich verschoben.

Wir rufen daher alle Fußballfans auf, am 07.07.2018 um 13.00 Uhr an der Demonstration in Düsseldorf teilzunehmen und die Kritik an dem Polizeigesetz noch zu unterstreichen! Weitere Infos: https://www.no-polizeigesetz-nrw.de/demo-7-7/

Sagt NEIN! Zum neuen Polizeigesetz in NRW.

NEIN! Zu massiven Eingriffen in die Grundrechte und

NEIN! Zu massenhafter Überwachung!